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STICHWORT HAUSTIERE Hundehaltung:

Meistens ist es so, dass der Vermieter selber schon weis, wie er zur Tierhaltung von Mietinteressenten eingestellt ist.

Kleintiere wie z. Bs. Katzen kann man dem Mieter schlecht ausschließen, hier hat der Mieter einen gesetzlichen Anspruch.

Die Ideal Alternative für den Vermieter ist natürlich der Mieter, der von seiner Person her gar keinen Wert auf Haustiere legt, was auf ca. 90 % MEINER Interessenten zutrifft.

Die Frage nach Haustieren kommt mehr z. Bs. bei Erdgeschoßwohnungen, weil eine Erdgeschoßwohnung oder Gartenwohnung für den Mieter praktischer ist wegen "Gassi gehen" bzw. Katze und Freilauf.

Bei "gepflegteren Wohnanlagen" ist mehr die Einstellung verbreitet, Hundehaltung nicht zu erlauben.

Bei toleranten bzw. liberalen Wohnhäusern und Vermietern ist Hundehaltung erlaubt.

Im Allgemeinen ist im Großraum München die Hundehaltung zu ca. 70-80 % nicht erlaubt.

Allerdings kann die Erlaubnis für Hundehaltung für den Vermieter insoweit lohnend sein, weil für schwergängige Mietobjekte hier besser ein Mieter gefunden werden kann.







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